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Das Küstengebiet von Cavallino-Treporti ist eines der beliebtesten Urlaubsziele in der Nähe von Venedig. Wenn Sie hier in einem Hotel, einer Ferienwohnung oder auf einem Campingplatz übernachten möchten, müssen Sie eine lokale Steuer, dieimposta di soggiorno, entrichten. Diese Fremdenverkehrsabgabe wird von der Gemeinde auf Besucher erhoben, die in einer Unterkunft auf ihrem Gebiet übernachten.

Was ist die Fremdenverkehrsabgabe?

Die Kurtaxe ist eine örtliche Fremdenverkehrsabgabe, die von den Besuchern von Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen, Campingplätzen oder Ferienanlagen zu entrichten ist.

Das eingenommene Geld wird von der Gemeinde u. a. für die Entwicklung des Fremdenverkehrs, die Instandhaltung von Stränden und öffentlichen Anlagen, die Verbesserung der Infrastruktur und für Dienstleistungen für Touristen verwendet.

Die Gebühr ist nicht im Unterkunftspreis inbegriffen und wird in der Regel beim Auschecken direkt an den Unterkunftsanbieter gezahlt.

Wann wird die Kurtaxe gezahlt?

In Cavallino-Treporti wird die Kurtaxe nur während der Tourismussaison erhoben, d. h. vom 1. Mai bis zum 30. September. Außerhalb dieses Zeitraums wird die Gebühr normalerweise nicht erhoben.

Maximale Anzahl von Übernachtungen

Die Steuer wird nur für eine begrenzte Aufenthaltsdauer erhoben, d. h. für höchstens 10 aufeinanderfolgende Nächte pro Person. Wenn Sie also beispielsweise zwei Wochen bleiben, zahlen Sie die Aufenthaltsgebühr nur für die ersten 10 Nächte.

Wie viel kostet die Aufenthaltsgebühr in Cavallino-Treporti?

Die Höhe der Gebühr variiert je nach Art der Unterkunft.

Hotels

Hotel-KategorieAufenthaltstaxe (Person/Nacht)
⭐⭐⭐⭐ 1,30 €
⭐⭐⭐ 1,10 €
⭐⭐ 0,90 €
0,90 €

Andere Unterkunft

Art der UnterkunftKurtaxe
Wohnungen, Residenz, B&B 1,00 € / Person / Nacht
Campingplätze und Feriendörfer ca. 0,70-0,90 € / Person / Nacht

Der Tarif wird immer pro Person und Nacht berechnet.

Wer zahlt die Aufenthaltsgebühr nicht

Nach der Gemeindeverordnung können z. B. Kinder unter 12 Jahren, Daueraufenthalter, Behinderte und deren Begleitpersonen von der Gebühr befreit werden.

Wie wird die Aufenthaltsgebühr entrichtet?

Die Gebühr wird in der Regel direkt an den Beherbergungsbetrieb gezahlt, und zwar beim Auschecken oder beim Aufpreis.

Der Beherbergungsbetrieb führt den eingezogenen Betrag dann an die Gemeinde ab.