Was ist die Fremdenverkehrsabgabe?
Die Kurtaxe ist eine örtliche Fremdenverkehrsabgabe, die von den Besuchern von Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen, Campingplätzen oder Ferienanlagen zu entrichten ist.
Das eingenommene Geld wird von der Gemeinde u. a. für die Entwicklung des Fremdenverkehrs, die Instandhaltung von Stränden und öffentlichen Anlagen, die Verbesserung der Infrastruktur und für Dienstleistungen für Touristen verwendet.
Die Gebühr ist nicht im Unterkunftspreis inbegriffen und wird in der Regel beim Auschecken direkt an den Unterkunftsanbieter gezahlt.
Wann wird die Kurtaxe gezahlt?
In Cavallino-Treporti wird die Kurtaxe nur während der Tourismussaison erhoben, d. h. vom 1. Mai bis zum 30. September. Außerhalb dieses Zeitraums wird die Gebühr normalerweise nicht erhoben.
Maximale Anzahl von Übernachtungen
Die Steuer wird nur für eine begrenzte Aufenthaltsdauer erhoben, d. h. für höchstens 10 aufeinanderfolgende Nächte pro Person. Wenn Sie also beispielsweise zwei Wochen bleiben, zahlen Sie die Aufenthaltsgebühr nur für die ersten 10 Nächte.
Wie viel kostet die Aufenthaltsgebühr in Cavallino-Treporti?
Die Höhe der Gebühr variiert je nach Art der Unterkunft.
Hotels
| Hotel-Kategorie | Aufenthaltstaxe (Person/Nacht) |
|---|---|
| ⭐⭐⭐⭐ | 1,30 € |
| ⭐⭐⭐ | 1,10 € |
| ⭐⭐ | 0,90 € |
| ⭐ | 0,90 € |
Andere Unterkunft
| Art der Unterkunft | Kurtaxe |
|---|---|
| Wohnungen, Residenz, B&B | 1,00 € / Person / Nacht |
| Campingplätze und Feriendörfer | ca. 0,70-0,90 € / Person / Nacht |
Der Tarif wird immer pro Person und Nacht berechnet.
Wer zahlt die Aufenthaltsgebühr nicht
Nach der Gemeindeverordnung können z. B. Kinder unter 12 Jahren, Daueraufenthalter, Behinderte und deren Begleitpersonen von der Gebühr befreit werden.
Wie wird die Aufenthaltsgebühr entrichtet?
Die Gebühr wird in der Regel direkt an den Beherbergungsbetrieb gezahlt, und zwar beim Auschecken oder beim Aufpreis.
Der Beherbergungsbetrieb führt den eingezogenen Betrag dann an die Gemeinde ab.